Herzlich Willkommen bei der TTG Mündersbach/Höchstenbach e.V.
Herzlich Willkommen bei der TTG Mündersbach/Höchstenbach e.V. 

Chronik TTC Mündersbach

Die Gründungsversammlung des TTC 66 Mündersbach e.V. fand am 2.3.1966 im damaligen Gasthof Bell, Inh. A. Leukel in Mündersbach statt. Der Gründungsversammlung wohnten sieben Damen und zwölf Heren bei, die Ernst Rusche zum ersten Vereinsvorsitzenden wählten.

Die mtl. Mitgliedsbeiträge, man höre und staune, wurden damals wie folgt festgelegt:

 

Erwachsene

DM 1.--

€ 0,51

Schüler 10-14 Jahre

DM 0,30

€ 0,15

Jugendliche 15-18 Jahre

DM 0,50

€ 0,26

 

 

 

 

                                                                                       

Ende 1967 hatte der Verein bereits rund 80 Mitglieder und Wolfgang Quasebarth war der neue TTC-Vorsitzende. Er führte den Verein bis 1978 und ist uns auch heute noch  freundschaftlich verbunden. Doch es ging nicht immer mit dem TTC bergauf. Auf Höhen folgen  bekanntlich, und das nicht nur im Westerwald, immer wieder auch Tiefen. Durch den Unfalltod des damaligen Kreiseinzelmeisters Eberhard Wodrich,  den Wegzug der Familie Arendt sowie den Wechsel einiger anderer Spieler stand der Verein im Mai 1970 vor einer ernsten Existenzkrise. Doch obwohl damals auch die Zahl der Mitglieder erheblich zurückgegangen war, schlossen sich einige neue  Spieler dem TTC an und bereits die Saison 1971/72 sollte wieder ein Highlight in der Geschichte darstellen.

 

1974/75 und 1975/76 stieg die 1. Herrenmannschaft zweimal in Folge bis in  die 2. Verbandsliga auf.  Die Meistermannschaft 1976: Horst Schneider, Dieter Engers,  Josef Frank, Vorsitzender Wolfgang Quasebarth, Werner Maus, Hans-Jürgen Göbler und Dietmar Lindner.

Erstmals gab es in der Saison 1976/77 keine Meisterschaft für den TTC zu feiern, doch konnte die verjüngte Mannschaft den Klassenverbleib in der 2.Verbandsliga sichern. 1978 legte Wolfgang Quasebarth, der in Mündersbach inzwischen den Fanfarenzug ins Leben gerufen hatte den TTC-Vorsitz nieder.

 

Sein Nachfolger wurde der viel zu früh verstorbene Dieter Enders, der  dem Verein bis 1982 vorstand. 1980/81 konnte der Verein erstmals drei Seniorenmannschaften in den Meisterschaftsspielbetrieb schicken, die 3. Mannschaft sorgte in dieser Saison auch prompt für den Titel des TTC. 1981/82 stieg der TTC erstmals in die höchste Klasse der TTVR, die 1.Verbandsliga, auf. Als Vizemeister der 2. Rheinlandliga setzte die Mannschaft sich in einem Aufstiegsspiel gegen SV Neuerburg durch.
                                         

Es waren Thomas Schneider (Vereinsehrenmitglied), Dietmar Lindner, Robert Wadulla, Werner Maus, Armin Hüllpüsch und Horst Schneider die diesen Meilenstein des TTC legten.  Von der Aufstiegsfeier danach wurde noch lange  gesprochen

Zwischenzeitlich stand Werner Maus dem Verein vor und leitet den Club bis  heute erfolgreich. 1984/85, 1985/86 und 1986/87 wurde unsere I. Mannschaft dreimal hintereinander Vize-Meister der 1. Rheinlandliga ohne, dass diese Platzierung  zum Aufstieg berechtigt hätte. Die logische Folge war, dass die damals jungen ambitionierten Spieler mit Thomas Schneider an der Spitze den Verein verliessen und die Mannschaft auseinander fiel. Der TTC-Vorstand beschloss seinerzeit die 1. Mannschaft in die Bezirksliga , die 2. Mannschaft in die 1.Kreisklasse zurückzuziehen und die 3. Mannschaft musste  vollkommen vom Spielbetrieb abgemeldet werden.
Die 1. Mannschaft schaffte 1987/88 am letzten Spieltag den Klassenerhalt,  die 2. qualifizierte sich für die erstmals ab der Saison 1988/89 zweigeteilte Kreisliga . Es ging also wieder aufwärts, oder besser gesagt:

                                               - es ging nicht weiter abwärts...

1989 wurde mit Wolfgang Vorspohl erstmals ein TTC-Mitglied Vorsitzender  des TT-Kreises Westerwald und es “Vizemeisterte” wieder. Unsere 1. Mannschaft wurde Vize der  Bezirksliga und stieg natürlich nicht auf. Bis zur Saison 1992/93 spielte die Mannschaft mit mittlerem Erfolg weiter in der Bezirksliga ehe zur Spielzeit 1993/94 mit Thomas Schneider und Joachim Schmidt zwei alte Bekannte zum TTC zurückkehrten und die Mannschaft in der Aufstellung Thomas Schneider, Joachim Schmidt, Horst Schneider, Dietmar Lindner, Manni Schneider, Olaf Reineck, Markus Kleinmann und Heiko Sältzer  auf Anhieb Meister der Bezirksliga wurde und wieder in die 2. Rheinlandliga aufstieg. Leider liegt kein Bild  der Meistermannschaft vor.
                                                  

 Von 1994 bis 1999 spielte das Team mit wechselndem Erfolg in der 2. Verbandsliga.  Man wurde zwischendurch auch Vizemeister und stieg natürlich nicht auf...

Die Highlights in diesen Jahren setzten andere Mannschaften. So wurde die  Jugend Bezirksmannschaftsmeister und auch die Mädchen konnten tolle Erfolge bis auf Verbandsebene feiern.
               

Die erfolgreiche Mädchenmannschaft 1997/98, die leider nicht mehr existiert  und in der Saison 2001/02 erstmals in der Damenklasse spielte.  Annika Mohn, Karin und Sandra Demuth. Vorn: Nicole Maus und Anne Schumacher.                          

Die grosse Stunde unserer 1. Mannschaft schlug in der Saison 1999/2000 wieder. Als unangefochtener Meister der 2. Rheinlandliga sicherte sich das Team den Aufstieg in die 1. Rheinlandliga.    

                                            

Manni Schneider, Jan Lindner, Thomas Schneider, Benni Breiten, Joachim Schmidt und Tim Lindner leuteten eine neue Zeitrechnung für den TTC ein.

Thomas Schneider, der seit vielen Jahren bereits in Trier wohnte sagte dem TTC nach dem Aufstieg ein zweites Mal Ade, doch konnte mit Benni Enke ein guter Ersatz für den TTC gewonnen werden. Die Saison 2000/2001 war, auch wenn man mit Superlativen immer vorsichtig sein sollte, im nachhinein  betrachtet für den TTC beinahe die erfolgreichste Spielzeit der  Vereinsgeschichte. Die 1. Mannschaft wurde wieder einmal Vizemeister...

... doch oh, Wunder, wir stiegen auf und spielten  in der Saison 20001/2002  erstmals in der Oberliga/Südwest.

 

Unsere 2. Mannschaft wurde überlegen Meister der Kreisliga und spielte in  der neuen Spielzeit 2001/2002 erstmals in der Regionsliga (früher Bezirksklasse).            Die zweite Mannschaft 2000/2001  wurde gebildet aus Uwe Stendebach,Wolfgang Vorspohl, Tobias Schumacher, Werner Maus, Olaf Reineck, Markus Müller, Dirk Schumacher und Dietmar Lindner.                 

Erfolgreich verlief auch die Saison 2001/2002 für unseren Verein. Erstmals in der Oberliga hatte unsere I. Mannschaft von beginn an mit dem Thema Abstieg nicht viel zu tun und konnte sich schnell in der neuen Klasse behaupten. Am Ende wurde die Mannschaft Tabellenfünfter und gehörte zu den fünf Mannschaften mit positivem Punkteverhältnis.

                       
Die damalige I. Mannschaft 2001/02  setzte sich zusammen mit Joachim Schmidt, Benni Enke, Benni Breiten, Jan Lindner, Dietmar Lindner und Tim Lindner  

 

Auch unsere II. Mannschaft wurde auf Anhieb Dritter in der neuen Klasse, der Regionsliga und spielte stärker als erwartet.
              

II. Mannschaft 2001/2002:  Uwe Stendebach, Wolfgang Vorspohl, Tobias Schumacher, Werner Maus, Olaf Reineck, Markus Müller, Dirk schumacher und Dietmar Lindner.

Olaf Reineck verliess nach der Saison nach beinahe 20 Jahren im TTC-Trikot den Verein in Richtung Westernohe, da er in Seck ein Haus gekauft hatte und somit in Westernohe praktisch vor der eigen Haustür spielen kann.

Mit Andi Greb (vom Regionalligisten Siegen), Olaf Weigold (vom Verbandsligisten Altenkirchen), Thomas Sältzer (vom Oberligisten Feldkirchen) konnten alle Mannschaften gut verstärkt werden und der TTC sah sich in der Lage für die Saison 2002/2003 vier herrenmannschaften, ein Damenteam und drei Nachwuchsmannschaften für den Spielbetrieb zu melden.

Die Saison 2002/2003 ging als die bis dahin erfolgreichste Spielzeit in die TTC-Geschichte ein. Die I. Mannschaft wurde Meister der Oberliga/Südwest und stieg in die 3. Liga, die Regionalliga/Südwest auf.

 

Die II. Mannschaft wurde Meister der Regionsliga/Westerwald und schaffte erstmals den Sprung über die Region hinaus und stieg in die 3.Rheinlandliga auf.

 

Die III. Mannschaft wurde Vizemeister und Pokalsieger der 2. Kreisklasse und stieg in die 1. Kreisklasse auf.

 

Die IV. Mannschaft schaffte in letzter Minute auch noch den Aufstieg in die 2. Kreisklasse und machte den Erfolg im Herrenbereich komplett.

 

Die Damen und die Jugendmannschaften machten ein wenig mehr Kummer. Die Damen wurden zum Saisonende vom Spielbetrieb abgemeldet.
         

Zur Saison 2003/2004   kamen mit Thomas Becker (I.Mannschaft), Jan Wengel und Ralf Quirmbach (II. Mannschaft) drei weitere starke Spieler neu zum TTC. Die I. Mannschaft spielte hervorragend und stand am Ende dennoch auf dem vorletzten und damit einem Abtiegsplatz. Aber diesmal war das Glück auf unserer Seite: durch den Rückzug des ASV Landau blieb die Mannschaft drittklassig und auch in der Saison 2004/2005 wird in Mündersbach Regionalliga-Tischtennis gespielt.

                                   

 

Die II. Mannschaft wurde auf Anhieb als Aufsteiger Vizemeister der 3. Rheinlandliga, hatte aber keine Aufstiegschance. Die Mannschaft spielte mit  Ralf Quirmbach, Joachim Schmidt, Jan Wengel, Markus Müller, Thomas Sältzer, Dietmar Lindner und Manni Schneider.

 

Die III. Mannschaft, ebenfalls erst aufgestiegen, wurde souverän Meister der 1. Kreisklasse und stieg in die Kreisliga auf. Uwe Stendebach, Werner Maus, Wolfgang Vorspohl, Dirk Schumacher, Dirk Enders, Tobias Schumacher, David Düngen und Martin Germann bildeten das erfolgreiche Team.

                         

Unsere IV. Mannschaft schaffte den Klassenerhalt in der II. Kreisklasse und dennoch war nicht alles Gold: der Jugendbereich bereiete dem TTC große Sorgen. Zu Beginn der Saison wurden noch zwei Mannschaften gemeldet.

Gute Alte Zeit

Aufstieg Regionalliga 2003

Im Jahr 2003 steigt der TTC Mündersbach in die Regionalliga auf, die dritthöchste Spielklasse in Deutschland. Sensationell!

Saisonabschluss 2005/2006 TTC Höchstenbach - mit Dermbach, Kirchen und Lautzenbrücken ;-)

TTC Höchstenbach - VfL Rheinbreitbach: das absolutes Spitzenspiel 2002/2003 in der 2. Rheinlandliga

es ging 9:7 aus ;-)

SWR1 - Nightfever Party 2003

40 Jahre TTC Mündersbach im Sommer 2006

Brauereibesichtigung und Weinprobe

Geselligkeit wurde schon immer groß geschrieben bei der TTG.  Besonders wenn es auch was zu trinken gibt :-) ! 

2008 besuchte der TTC Mündersbach die Westerwaldbrauerei in Hachenburg und im Rahmen eines Punktspiels der 1. Mannschaft in Gau-Odernheim ließ man sich den Wein der Region schmecken.

Vereinsmeisterschaften TTC Mündersbach 2009

Saisonabschlussfeier 2009

Saisonabschlussfeier 2010

Im Rahmen der Fußball WM in Südafrika fand auch 2010 die Saisonfeier bei strahlendem Sonnenschein und "Public Viewing" auf dem Sportplatz in Mündersbach statt.

Vereinsmeisterschaften 2010 TTC Mündersbach

Vereinsmeisterschaften 2011 TTC Mündersbach

Am Freitag, 06.01.2012 war es wieder einmal soweit. Der TTC traf sich um den Vereinsmeister zu küren und das neue Jahr direkt mit Geselligkeit zu beginnen.

15 Aktive nahmen in diesem Jahr teil. Wie auch in der Vergangenheit, wurden die Doppel zugelost und im Einzelwettbewerb mit einer Vorgabe gespielt.

 

Um kurz vor 1.oo Uhr stand der „neue“ Vereinsmeister fest. Und nein, Ihr lest richtig. In der Einzelkonkurrenz ist es diesmal nicht die Nr. 1 des TTC, Tim Lindner. Tim gelangte zwar wieder ins Finale, unterlag hier in 5 Sätzen Benjamin Daniel, unserem Auslandskorrespondenten des ZDF :-)) und musste sich mit dem Titel des Vizemeisters zufrieden geben. Wie bereits im Vorjahr, konnte sich Benny mit den Vorgaben durch die Gruppen kämpfen und auch im Viertel- u. Halbfinale bestehen. GLÜCKWUNSCH zur Vereinsmeisterschaft !!

 

Den 3. Platz teilten sich Olaf Weigold und Manni Schneider.

 

In der Doppelkonkurrenz zuvor wurde wieder ausgelost und sehr ausgeglichene und gute Team´s sorgten für richtig guten Tischtennissport und spannende Begegnungen. Am Ende gewann die Kombination Tim Lindner / Friedhold Thiel ! Herzlichen Glückwunsch. Da war er dann doch noch, der Titel des Vereinsmeisters für Tim (grins) !!

 

Im Finale besiegten die beiden die Kombination Thomas Schneider / Dirk Schumacher. Den dritten Rang teilten sich Christian Hetzel / Markus Müller sowie Olaf Weigold / Benny Daniel.

 

 

Bereits am frühen Nachmittag trugen die Youngsters des TTC Ihre Vereins-meisterschaften aus. Tim Lindner sorgte wie gewohnt für den Ablauf. Ein Glückwunsch an alle Teilnehmer.

 

 Jugend:                1. Florian Sältzer

2. Alexander Zerr

3. Florian Enders

 

Bambini´s:            1. Tobias Sältzer

2. Edmund Zerr

3. Denis Morasch

 

 

Doppel:                  1. Alexander Zerr / Edmund Zerr

2. Florian Sälzter / Denis Morasch

3. Florian Enders / Tobias Sältzer

Grillfest TTC Mündersbach

Das Wetter hat gehalten, die Vorfreude auf das WM-Finale und lecker gegrilltes sowie Kaltgetränke sorgten für ein gelungenes Grillfest.

 

Das war mal wieder schön :-). 

 

Im Anschluss an die Veranstaltung der TTG mit den Kindern und Jugendlichen im Kletterwald Bendorf / Sayn traffen sich gut 28 TTC´ler zum Sommerfest. Das Treiben der Kinder auf dem Sportplatz in Mündersbach und das man sich lange nicht mehr gesehen hat sorgten für gute Gespräche, gute Stimmung und Kurzweil.  Das wird der TTC zum Anlass nehmen sich mal wieder "öfter" zu treffen.

 

Danke an alle fleissigen Hände und Helfer.

50 Jahre TTC Mündersbach 2016

Satzung aus dem Gründungsjahr 1966

Satzung TTC Mündersbach aus dem Jahr 1983

Satzung des TTC aus dem Jahr 1983

 

A:)  Name, Sitz und Zweck des Vereins

 

 § 1

Der am 24. Februar 1966 in Mündersbach gegründete Tischtennisverein führt den Namen:

 

TTC 66 Mündersbach

 

Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland und deren einzelner Landes- und Spitzenfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, sowie des Deutschen Sportbundes.

 

Die Vereinsfarben sind blau.

Der Verein hat seinen Sitz in Mündersbach.

 

1.1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsordnung vom 24.12.1953 und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung der Leibesübungen nach den Grundsätzen des Amateursports. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.

 

1.2. Der Vorstand wird beauftragt den Verein baldmöglichst in das Vereinsregister eintragen zu lassen.

 

B:)  Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

 

§ 2

Mitglied des Vereins kann jeder Mann und jede Frau werden.

 

§ 3

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Als ordentliches Mitglied gelten Erwachsene beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Vereinsjugend zählen alle Mitglieder männlichen und weiblichen Geschlechts von der Geburt bs zum 18. Lebensjahr. Personen, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung unter Zustimmung von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.

 

§ 5

Der Eintritt in den Verein ist gebührenfrei. Bei Wiedereintritt in den Verein ist ein Eintrittsgeld zu entrichten, sofern die Gründe, die zum Austritt führten, in der Person des Mitglieds begründet lagen. Die Höhe des Wiedereintrittsgeldes wird vom Vorstand festgesetzt.

 

§ 6

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein. Verpflichtungen gegenüber dem Verein sind bis zum Ablauf des laufenden Kalendervierteljahres zu erfüllen. Die Austrittserklärung ist unter Rückgabe des Mitgliedsausweises schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

 

1. Wegen Nichterfüllung satzungsmässiger Verpflichtungen und Nichtbefolgung von Anordnungen der Vereinsleitung;

 

2. Wegen Nichtzahlung von 6 Monatsbeiträgen trotz Aufforderung;

 

3. Wegen eines schweren Verstosses gegen die Interessen des Vereins und unsportlichen Verhaltens;

 

4. Wegen unehrenhafter Handlungen.

 

§ 7

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird alljährlich von der Generalversammlung im Voraus bestimmt. Auch kann die Jahreshauptversammlung im Bedarfsfalle die Erhebung eines ausserordentlichen Beitrages mit einfacher Stimmenmehrheit beschliessen.

 

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.

 

§ 8

Jugendliche Mitglieder haben in der Jahreshauptversammlung und bei Wahlen des Vereins bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kein Stimmrecht.

 

§ 9

Den Mitgliedern stehen die Anlagen und Gerätschaften des Vereins zur Benutzung zur Verfügung. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport treiben. Den Anordnungen der technischen Leitung und deren Unterorgane ist Folge zu leisten.

 

C:)  Organe des Vereins

 

§ 10

Oberstes Organ ist die Jahreshauptversammlung. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Veröffentlichung in den Vereinsaushängekästen und in der örtlichen Presse. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Tagen liegen.

 

§ 11

Die Generalversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

§ 12

Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In ihr kann über Anträge nur entschieden werden, die mindesten 2 Tage vorher schriftlich vorgelegen haben. Es sei denn, dass die Generalversammlung die Dringlichkeit des Antrages mit 2/3-Mehrheit anerkennt. Falls ein anwesendes Mitglied geheime Abstimmung wünscht, muss geheim abgestimmt werden. Die gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und durch den Protokollführer und den 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

§ 13

Die Jahreshauptversammlung (Generalversammlung) findet alljährlich statt. Regelmässige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:

 

A. Entgegennahme der Jahresberichte, des Kassenprüfberichtes, Entlastung des Vorstandes;

 

B. Wahl der Kassenprüfer;

 

C. Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Festsetzung der Mitgliederbeiträge;

 

D. Neuwahl des Vorstandes findet alle drei Jahre statt.

 

§ 14

Eine ausserordentliche Generalversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes einberufen. Der Vorstand ist zu einer Einberufung innerhalb einer Frist von 7 Tagen verpflichtet, wenn wenigstens 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt hat.

Die Wochenzeitung ”Inform” mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Hachenburg wird als amtliches Mitteilungsblatt des Vereins bestimmt.

 

§ 15

Mitgliederversammlungen können neben der Generalversammlung nach Bedarf durch den Vorstand einberufen werden, soweit dies im Vereinsinteresse erforderlich ist.

 

D:)  Leitung des Vereins

 

§ 16

 

Der Vereinsvorstand besteht aus:

 

A. Dem engeren Vorstand, nämlich

- dem 1. Vorsitzenden

- dem 2. Vorsitzenden

- dem 1. Schriftführer (jetzt: 1. Geschäftsführer)

- dem 2. Schriftführer (jetzt: 2. Geschäftsführer)

- dem 1. Kassierer

- dem 2. Kassierer

- dem Jugendwart

- dem Kulturwart (jetzt: Pressewart)

- dem Webmaster

 

B. Dem erweiterten Vorstand, nämlich

- dem engeren Vorstand gem. Ziffer A.

- den Leitern der einzelnen Sportabteilungen

- den Obleuten für verschiedene Aufgaben

- den beiden gewählten Kassenprüfern

 

§ 17

Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Ferner können der 2. Vorsitzende, der 1. Geschäftsführer und der 1. Kassierer den verein zu zweit gerichtlich und aussergerichtlich vertreten. Die genannten Personen sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

 

§ 18

Dem Vereinsvorstand obliegt die Leistung des Vereins.Insbesondere ist er zuständig für:

 

1. Bewilligung von Ausgaben;

2. Die Durchführung der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und

    der Mitgliederversammlungen;

3. Die Aufnahme, den Ausschluss und die Bestrafung von Mitgliedern;

4. Alle Entscheidungen, soweit die Vereinsinteressen berührt werden.

 

§ 19

Beschlüsse, die Geldausgaben des Vereins bedingen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Diese Genehmigung kann in eiligen Fällen vom Vorsitzenden gemeinsam mit dem 1. Kassierer erteilt werden. Die Zustimmung des Vorstandes ist nachzuholen.

 

§ 20

Der 1. Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Versammlungen der Mitglieder. Der Vorstand ist einzuberufen so oft die Lage der Geschäfte es erfordert oder ein Mitglied des engeren Vorstandes es beantragt. Der 1. Vorsitzende hat Sitz und Stimme in allen Sitzungen der Ausschüsse und der Abteilungen. Er ist berechtigt, in besonderen Fällen auch andere Mitglieder zu ermächtigen, diesen Sitzungen als beratende Teilnehmer beizuwohnen.

 

§ 21

Der 1. Kassierer trägt die Verantwortung für die Kassengeschäfte. Auszahlungsanordnungen bedürfen der Anweisung durch den Vorstand. Der Kassierer hat dem Vorstand laufend über die Kassenlage zu berichten.

 

§ 22

Den übrigen Mitgliedern des Vorstandes obliegt die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus Ihrem Tätigkeitsbereich ergeben.

 

§ 23

Sofern die Vereinsinteressen es erfordern, werden für den laufenden technischen Spiel- und Sportbetrieb Ausschüsse gebildet, die in Ihrer personellen Zusammensetzung von der Jahreshauptversammlung zu wählen sind (z.B. Jugendausschuss, Fussballausschuss, Frauenausschuss u.s.w.) Die Ausschüsse sind in Ihrem Aufgabenbereich selbstständig, unterstehen jedoch der Weisungsbefugnis des Vorstandes. Für Abteilungen ohne technischen Ausschuss ist der Vorstand zuständig, der auch ermächtigt ist, für Sonderaufgaben besondere Ausschüsse zu bestimmen.

 

 

E:) Sonstige Bestimmungen

 

§ 24

 

Wegen Verstosses gegen die Bestimmungen der Satzung ist der Vorstand berechtigt folgende Strafen über die Mitglieder zu verhängen:

 

1. Verweis

2. Geldstrafe bis zu 25,56 €

3. Disqualifikation bis zu 1 Jahr

4. Ein zeitlich unbegrenztes Verbot des Betretens und der

Benutzung der Sportanlagen

5. Ausschluss aus dem Verein.

Der Bescheid ist mit eingeschriebenem Brief zuzustellen.

 

§ 25

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Auflösung ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen.

 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, Mainz mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschliesslich zur Förderung des Sportes verwendet werden darf.

 

gez. Dirk Maibaum

gez..Karl-Heinz Greis

gez. Hans-Jürgen Göbler

gez. Heiko Sältzer

gez. Ralf Altgeld

gez. Jörg Benner

gez. Friedhelm König

 

Mündersbach, den 18. März 1983

 

Eingetragen 1. August 1983 Amtsgericht Montabaur

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